Diagnostische Mammographie bei Beschwerden mit Überweisung

 

Die kurative Mammographie kann unabhängig vom Alter durchgeführt werden. Zirka bis zum 35. Lebensjahr sollte jedoch auch bei Beschwerden/Symptomen als Erstuntersuchung der Brustultraschall zur Abklärung eingesetzt werden. Die Überweisung für die Kurative Mammographie erfolgt durch Ihren Gynäkologen/in bzw. durch Ihren Vertrauensarzt.

Eine abklärende Mammographie ist bei Beschwerden/Symptomen indiziert. Bei folgenden Beschwerden kann Sie Ihr/e Hausarzt/in, Ihr/e Gynäkologe/in auch Ihr/e Internist/in bzw. Ihr/e Vertrauensarzt/in mit Krankenschein überweisen: